Niels Klims unterirdische Reise – anno 1665
von Ludvig Holberg
08.03.2026 34 min
Zusammenfassung & Show Notes
Kapitel 7
Von der Regierungsform der Potuaner
Besonders hörenswert:
Das moralische Buch - 20 Weisheiten der Sittenlehre und Staatskunst
Niels Klims unterirdische Reise ist ein satirischer Roman von Ludvig Holberg aus dem 18. Jahrhundert.
Von der Regierungsform der Potuaner
Besonders hörenswert:
Das moralische Buch - 20 Weisheiten der Sittenlehre und Staatskunst
Niels Klims unterirdische Reise ist ein satirischer Roman von Ludvig Holberg aus dem 18. Jahrhundert.
Dieser Podcast versammelt das vollständige, ungekürzte Hörbuch in deutscher Sprache.
Kapitel für Kapitel entfaltet sich eine Reise durch fremde Ordnungen und vertraute menschliche Eigenheiten – ruhig gelesen, ohne Eile.
Kapitel für Kapitel entfaltet sich eine Reise durch fremde Ordnungen und vertraute menschliche Eigenheiten – ruhig gelesen, ohne Eile.
Musik:
EGLAIR – Alex-Productions
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Musik bereitgestellt von free-stock-music.com
Lizenz: Creative Commons Attribution 3.0 (CC BY 3.0)
https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/
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Transkript
7. KAPITEL
Von der Regierungsform der Potuaner
Das Fürstentum Potu ist erblich und die
Erbfolge ist in gerader Linie schon ganze
1.000 Jahre fortgegangen, ja sie wird noch
bis heute heiliglich beobachtet. Man findet
zwar in den Jahrbüchern, dass die Potuaner
einmal von der Erbfolge abgegangen sind,
weil die gesunde Vernunft zu erfordern schien,
dass die Fürsten an Klugheit und anderen
Gemütsgaben ihre Untertanen übertreffen müssten.
Es hielten daher einige für nötig, man müsste
vielmehr auf die Tugend als auf den Vorzug der
Geburt sehen und denjenigen zum Fürsten erwählen,
der vor allen anderen diesen Vorzug verdiene.
Sie hoben daher die alte Erbfolge auf und wählten
durch einstimmige Wahl einen gewissen Weltweisen
mit Namen Rabaku zum Fürsten über sich. Dieser
regierte anfangs so klug und sanftmütig, dass
seine Regierung ein Muster abgeben konnte, nach
dem sich alle Regenten richten sollten. Allein
diese löbliche Regierung war von kurzer Dauer,
sodass die Potuaner endlich gar wohl einsahen, es
sei falsch, was man insgeheim zu sagen pflegte,
dasjenige Reich sei glückselig zu schätzen, das
ein Philosoph beherrsche. Denn da die Tugenden des
neuen Fürsten und die Kunst zu regieren, diejenige
Ehrerbietigkeit und Majestät, so gleichsam die
Stärke und eine Mauer der Republik ist, allein
nicht zuwege bringen oder erhalten konnten,
weil der neue Fürst von geringer Herkunft war,
so konnten diejenigen, die vorher entweder
seinesgleichen oder wohl noch vornehmer als er
gewesen, kaum dahin gebracht werden, dass sie
ihm den einem Fürsten sonst schuldigen Gehorsam
erwiesen. Es geschah daher, sooft wie ihnen etwas
Beschwerliches oder Wichtiges anbefohlen wurde,
dass sie darüber murrten und sie machten keinen
Unterschied zwischen dem Fürsten, der er jetzt
war, und dem, der er vor seiner Erhöhung gewesen.
Er musste daher gleichsam durch Liebkosungen
alles von ihnen erbetteln. Jedoch richtete er
mit guten Worten auch wenig aus, denn sie
achteten seine Gebote und Befehle nicht,
sondern runzelten über alles, was er befahl,
ihre Stirn. Da nun auf diese Weise Rabaku sah,
dass er andere Mittel anwenden müsse, wenn er
seine Untertanen im Gehorsam erhalten wollte,
so fiel er von der Lindigkeit und Leutseligkeit
auf die Schärfe. Allein auch hier traf er es
nicht, denn die Funken, die bisher unter der Asche
verborgen gelegen, brachen nun in offene Flammen
aus, und die Untertanen fingen an, sich öffentlich
gegen ihren Fürsten zu empören und eine mit Kummer
und Not gestillte Rebellion war der Anfang
zu einer folgenden. Aber als er endlich sah,
dass das Gemeinwesen nicht bestehen könne, wenn
es nicht von einem Regenten beherrscht werde,
der aus einem durchlauchtigen Haus entsprossen
sei und dessen Vorzug der Geburt dem Volk schon
eine Ehrfurcht einprägte, legte er die Regierung
freiwillig nieder und trug sie dem Prinzen auf,
dem sie vermöge des Vorzugs seiner Geburt
gehörte. Auf diese Weise wurde der Friede mit
dem alten fürstlichen Haus wiederhergestellt,
und die Sturmwinde, die das Gemeinwesen lange
zerrüttet hatten, legten sich nun auf einmal. Und
von der Zeit an ist es bei Todesstrafe verboten,
künftig etwas in der Reichsfolge zu verändern.
Es ist also dieses Fürstentum erblich,
und es ist wahrscheinlich, dass die alte
Erbfolge beständig beibehalten werden wird,
derart, dass sie ohne die höchste Notwendigkeit
niemals von dem Erstgeborenen unter den Prinzen
abgehen wird. Die potuanischen Jahrbücher geben
zwar von einem gewissen Philosophen Meldung,
der dieses königliche Gesetz umzustoßen, ein
anders Mittel erdacht habe. Er riet nämlich,
man solle zwar vom königlichen Haus nicht abgehen,
man solle aber unter den Prinzen des verstorbenen
Fürsten eine Wahl anstellen und demjenigen
die Regierung auftragen, der die anderen an
Tugenden überträfe und den die Untertanen
hauptsächlich für tüchtig erkennen würden,
diese schwere Last zu tragen. Als dieser Philosoph
seine Meinung vorgetragen, unterwarf er sie der
gewöhnlichen Untersuchung und ließ sich den Strick
um den Hals legen, solange darüber disputiert
wurde. Nachdem man aber Rat darüber gehalten und
die Stimmen gesammelt worden, wurde der Vorschlag
dieses Gesetzes als verwegen und der Republik
nachteilig verworfen. Sie glaubten nämlich,
dies würde zu vielen Streitigkeiten Anlass geben
und nichts als Uneinigkeit unter den königlichen
Prinzen verursachen. Daher sei es viel besser,
man bliebe bei der alten eingeführten Gewohnheit,
vermöge derer immer der erstgeborene Prinz in der
Regierung folgen müsse, wenn er auch schon den
anderen an Vortrefflichkeit der Gemütsgaben nicht
gleichkommen sollte. Man verwarf also einstimmig
den Vorschlag des Philosophen und schnürte ihm mit
dem Strick die Gurgel zu, denn niemand als einzig
und allein die Projektemacher werden in diesem
Fürstentum am Leben gestraft, weil die Potuaner
glauben, eine jede Veränderung und Reformation,
auch wenn sie ganz wohl ausgesonnen sei, gebe doch
nur zu allerhand Bewegungen und Unordnungen Anlass
und machte den Wohlstand des Gemeinwesens wankend.
Wenn sie aber vollends übel ausgesonnen
oder voreilig überlegt worden, stürzte
und ruinierte sie es endlich ganz und gar.
Die Regierung der Fürsten in Potu wird, auch
wenn sie durch keine Gesetze eingeschränkt ist,
doch mehr väterlich als herrschaftlich geführt,
denn indem sie die Gerechtigkeit durch Verstand
und nicht nach den Gesetzen administrieren,
so vermischen sie immer Herrschaft und
Freiheit miteinander; das sind zwei Dinge,
die sonst so selten beieinander gefunden werden.
Unter den Gesetzen dieses Fürstentums ist dieses
vor allem eines der heilsamsten, dass die Fürsten,
so viel wie nur immer möglich, eine Gleichheit
unter den Untertanen zu erhalten suchen. Daher
findet man hier die Ehrenstellen nicht in gewisse
Klassen abgeteilt, sondern die Unteren müssen den
Oberen gehorchen, und die Jugend muss das Alter
verehren. Aus den Jahrbüchern kann man zwar
ersehen, dass vor einigen Jahrhunderten die
Ehrenstellen ihre gewissen Grade gehabt und dass
sie durch öffentliche Gesetze angeordnet gewesen,
aber es erhellt auch zugleich daraus, dass dies
Gelegenheit zu vielen Streitigkeiten gegeben.
Denn dem älteren Bruder schien es zu hart und
nachteilig, wenn er dem jüngeren die Oberstelle
lassen sollte, und den Eltern war es unerträglich,
wenn ihnen ihre Kinder vorgezogen wurden. Es floh
daher ein Baum des andern Gegenwart, und
endlich hörte alle Gesellschaft und aller
Umgang miteinander ganz und gar auf. Doch diese
Beschwerlichkeiten waren es nicht allein. Durch
den Unterschied kam es nach und nach auch so weit,
dass die ansehnlichsten und würdigsten Bäume,
die die Natur mit den herrlichsten Gemütsgaben
versehen und mit den meisten Zweigen geziert,
bei Gastereien und Gesellschaften ganz unten
angesetzt wurden, denn kein Baum, der seinen
innerlichen Wert hatte oder der mit Tugend und
Geschicklichkeit begabt war, konnte bewogen
werden, dass er einen Ehrentitel oder den Rang vor
anderen gesucht hätte. Nichtswürdige Bäume aber,
die von der Natur mit keinen besonderen Gaben
versehen waren, lagen dem Fürsten so lange an,
bis sie endlich einen Ehrentitel, mit dem sie ihre
natürlichen Fehler einigermaßen verdecken konnten,
von ihm herauspressten. Daher geschah es denn,
dass die Ehrentitel endlich ein Merkmal oder
Kennzeichen der schlechtesten und geringsten Bäume
wurden. Es kam demnach einem Fremden wundersam
und lächerlich vor, wenn er zu öffentlichen
Versammlungen oder Gastereien hinzugezogen wurde,
wenn er dann sah, dass Hecken und
Dornsträuche obenan saßen, Palmbäume,
Zedern und ansehnliche Eichen von zehn bis
zwölf Zweigen hingegen die untersten Stellen
einnahmen. Denn so lange dieser Unterschied
dauerte, waren wenig Dornhecken zu finden,
die nicht einen besonderen Ehrentitel gehabt
hätten. Die Frauen wurden Wirtschaftssrätinnen,
Regentinnen oder Hofrätinnen tituliert, und diese
Titulaturen erweckten beim weiblichen Geschlecht
noch viel mehr Unordnung als beim männlichen.
Ja die eitle Ehrbegierde einiger Bäume ging so
weit, dass, obgleich sie von der Natur nur
mit zwei oder drei Ästen versehen waren,
doch nach solchen Ehrentiteln strebten, die nur
Bäumen von zehn oder zwölf Ästen zukamen, und die
Hecken und Dornsträuche wollten sogar Palmbäume
geheißen sein; was ebenso lächerlich war, als wenn
ein unförmlicher und ungestalter Mensch den Titel
Wohlgeboren oder einer von schlechter Herkunft den
Titel Edelgeboren verlangt hätte. Als daher dieses
Übel aufs Höchste gestiegen und das ganze Land
gleichsam wieder in seinen ersten unförmlichen
und vermischten Klumpen verwandelt worden war,
indem ein jeder dem leeren Schatten und dem
bloßen Namen ohne Ehre und Verdienste nachstrebte,
so unterstand sich ein gewisser Bürger in
Keba, ein Gesetz anzuraten, durch das diese
üble Gewohnheit wieder abgeschafft werden möchte.
Er wurde daher nach altem Gebrauch mit dem Strick
um den Hals auf den öffentlichen Markt geführt,
und nachdem man Rat darüber gepflogen und die
Stimmen gesammelt, wurde sein Vorschlag, ohne
dass jemand etwas dagegen eingewendet hätte,
gebilligt und der Republik für nützlich beurteilt.
Nachdem dies geschehen, wurde er mit einem
Blumenkranz geziert und im Triumph durch die Stadt
geführt, wobei ihn alles Volk begleitete und ihm
vortreffliche Lobsprüche beilegte. Ja, da man nach
der Zeit gemerkt, wie heilsam und nutzbringend
die Abschaffung dieser Gewohnheit gewesen, ist
er zum Kadoki oder Großkanzler ernannt worden.
Von der Zeit an ist das Gesetz, dass einige
Gleichheit unter den Bürgern erhalten werden soll,
auf das Allergenaueste beobachtet worden. Dennoch
aber ist durch Abschaffung dieser Gewohnheit
nicht aller Neid aufgehoben worden, sondern es
bestrebte sich nachher ein jeder, den andern
an Tugend und guten Verdiensten zu übertreffen.
Aus der unterirdischen Geschichte geht hervor,
dass sich seit der Zeit nicht mehr als ein
einziger Projektemacher aufgeworfen, der insgesamt
zweimal diese abgeschaffte alte Gewohnheit, wegen
Abteilung der Ehrenstellen in besondere Klassen,
wieder zu erneuern sich unterfangen. Allein als
er das erste Mal etwas davon gedacht, wurde er zur
Ader gelassen, und als man ihn angeklagt,
dass er von seinem Vorhaben nicht abstünde,
ist er endlich nach dem Firmament verbannt worden.
Es gibt daher im ganzen Fürstentum keine Klassen
und Ehrenstellen mehr, sondern die höchste
Obrigkeit legt nur gewissen Handwerkern vor
anderen einen Vorzug bei, wodurch die Bäume, die
solche ansehnliche Handwerke betreiben, keineswegs
das Recht erlangen, sich in öffentlichen
Zusammenkünften oder Gesellschaften einen
Vorzug anzumaßen. Man kann diesen Unterschied aus
den fürstlichen Edik ten und Befehlen ersehen, die
gewöhnlich mit diesen Worten geschlossen werden:
Wir befehlen unseren Ackerleuten, Fabrikanten,
Kaufleuten, Handwerkern, Philosophen,
Künstlern, Hofleuten und so weiter.
Ich habe gefunden, dass im fürstlichen Archiv ein
Verzeichnis von Ehrenstellen folgenden Inhalts
aufbewahrt wird:
Rangordnung
Den Rang haben vor allen andern diejenigen, die
in schweren und bedrängten Zeiten dem Gemeinwesen
mit ihrem Vermögen beigestanden. Hiernach folgen
2. Diejenigen Hofbedienten, die ohne Besoldung
ihre Chargen bedienen.
3. Die Bauern und
Ackerleute von acht und mehr Ästen oder Zweigen.
4. Die Ackerleute von sieben und weniger Ästen.
5. Die Fabrikanten oder diejenigen,
die eine Manufaktur angelegt.
6. Die Handwerker, die ein höchst notwendiges
und nützliches Handwerk betreiben.
7. Die Gelehrten und wirklichen
Doktoren beiderlei Geschlechts.
8. Die Künstler.
9. Die Kaufleute.
10. Die Hofleute, die jährlich
500 Rupaten Gehalt haben.
11. Die Hofleute, deren Bedienung
ihnen jährlich 1.000 Rupaten einbringt.
Diese Rangordnung schien mir höchst
lächerlich, denn ich weiß gewiss,
dass sie niemand bei uns approbieren würde.
Ich merkte zwar, worauf die Einwohner dieses
Fürstentums mit dieser verkehrten Rangordnung
hinaus wollten, worauf sie sie gründeten und
mit was für Gründen sie diese Ordnung
behaupten würden. Ich gestehe dennoch,
dass sie mir bis heute noch ungereimt vorkommt
und dass ich sie nie völlig begreifen werde.
Unter anderen höchst merkwürdigen Dingen verdienen
folgende kurz aufgezeichnet zu werden. Je mehr
einer mit Wohltaten vom Gemeinwesen überhäuft
wird, desto bescheidener und demütiger führt
er sich auf. Daher sah ich, dass der Bospolak,
einer der allerreichsten Bürger von Potu, mit
solcher Demut den ihm auf der Straße begegnenden
Bürgern entgegenging, dass er alle Äste vor sich
niederließ, auch mit Beugung seines Kopfs einem
jeden von den geringsten Bäumen seine Dankbarkeit
bezeugte. Als ich mich nach der Ursache dieser
Demut erkundigte, bekam ich zur Antwort,
es geschehe deswegen, weil er die allermeisten
Wohltaten von der Republik zu genießen habe, und
so sei er auch ihr größter Schuldner. Doch wird
niemand durch ein Gesetz zu dieser Höflichkeit
gezwungen, denn da die Potuaner gewiss alles mit
Verstand und auf das Scharfsinnigste erwägen,
so üben sie diese Tugend aus freien Stücken aus
und meinen, ihr dankbares Gemüt erfordere diese
Höflichkeit, ohne aufgezwungen zu sein. Auch in
diesem Stück führen sie sich ganz anders auf,
als es bei uns üblich ist, wo diejenigen,
die in höchsten Ehrenstellen sitzen und den
größten Vorteil davon ziehen, die Geringen
und Armen kaum über die Achsel ansehen.
Die verdientesten Bürger aber, die von allen
ohne Unterschied verehrt werden müssen,
sind diejenigen, die eine zahlreiche Familie
haben. Das sind die unterirdischen Helden, und
ihr Andenken bleibt bei den Nachkommen beständig
im Segen. Sie sind auch die einzigen, die den
Titel ›Groß‹ erhalten. Bei uns ist es umgekehrt,
da hier den Beinamen ›Groß‹ nur die erhalten,
die fast das ganze menschliche Geschlecht
aufreiben. Man kann daher leicht urteilen,
was diese unterirdischen Einwohner von Alexander
dem Großen oder von Cäsar gehalten haben,
da sie beide ohne Erben verstorben, hingegen
etliche Millionen Menschen auf die Schlachtbank
geliefert haben. Ich erinnere mich hierbei
der Grabschrift eines gewissen Bauern zu Keba:
Hier liegt Jochtan der Große, ein Vater
von 30 Kindern, ein Held seiner Zeit
Doch hierbei ist zu bemerken, dass nicht bloß
und allein die Erzeugung vieler Kinder mit
einem Ehrentitel belegt wird, sondern
es gehört auch dazu, dass die Kinder
ehrlich und honett erzogen worden sind.
Soll ein Gesetz gegeben oder ein Befehl
ausgefertigt werden, so geht das alles sehr
langsam vor sich, denn die Gesetze werden
hier fast auf die Art wie bei den alten Römern
gemacht. Das neue Gesetz wird in allen Städten an
das Rathaus angeschlagen, und es steht einem jeden
Bürger frei, es zu examinieren und sein Gutdünken
darüber an die Versammlung der Weisen, die zu
diesem Grund in der Stadt Potu zusammenkommt,
einzuschicken. In dieser Versammlung wird alles
auf das Genaueste erwogen, was entweder zur
Bestätigung oder zur Aufhebung und Abschaffung,
zum Beifall oder zur Verbesserung, Einschränkung
und Erweiterung eines solchen Gesetzes Dienliches
vorgebracht und eingewendet worden ist. Und wenn
denn die Rechtsgelehrten alles ins Reine
gebracht, so wird es endlich zur Bestätigung
und Unterschrift an den Fürsten geschickt, ehe es
publiziert wird. Manchen wird dieses lange Zaudern
wohl lächerlich vorkommen; allein die Wirkung
dieser Behutsamkeit ist die beständige Dauer
der auf solche Art gegebenen Gesetze. Ja ich habe
mir sagen lassen, dass innerhalb von 500 Jahren
in diesem Fürstentum auch nicht das Geringste
an irgendeinem Gesetz wäre geändert worden.
Am fürstlichen Hof wird ein Verzeichnis
der vortrefflichsten Bäume aufbewahrt,
in dem sich zugleich ein doppeltes Testimonium
für jedweden solchen Baum befindet; eines,
das ihm die Karatten seiner Gelehrsamkeit
und seiner Gemütsgaben halber gegeben haben,
das andere, das er von seinen Landsleuten,
Nachbarn oder Zunftmeistern seines honetten
Lebenswandels wegen bekommen. Daher fehlt es
niemals im Gemeinwesen an geschickten Bäumen, mit
denen freie Ämter besetzt werden können. Dies ist
aber vor allem etwas Merkwürdiges, dass niemand
in irgendeiner Stadt oder in irgendeinem Dorf
aufgenommen oder ihm dort zu wohnen erlaubt wird,
wenn er nicht von dem Ort, wo er vorher gelebt,
ein Zeugnis seines Wohlverhaltens aufweisen kann
und sich zugleich verbürgt, dass er auch hier
sich künftig ehrlich und redlich nähren wolle.
Über ein Gesetz, das einmal öffentlich
festgestellt worden ist, darf bei Todesstrafe
sich niemand unterstehen, Auslegungen zu
machen, dass also in politischen Sachen die
Freiheit mehr als in geistlichen Dingen gehemmt
ist. Und dafür gibt man folgende Ursache an:
Wenn jemand in Glaubensartikeln irrt, so läuft
er für seine Person allein Gefahr; wer aber
öffentliche Gesetze in Zweifel zieht und ihnen
durch Auslegungen einen anderen Sinn beimessen
will, der verwirrt das ganze Gemeinwesen.
Vom Hofstaat und seiner häuslichen Verfassung
habe ich oben schon das eine und andere
mitgeteilt. Ich habe gezeigt, dass der Kadoki,
oder der Großkanzler, der Vornehmste unter allen
Hofleuten sei. Nach diesem folgt der Smirian,
oder der Großschatzmeister, und zu meiner
Zeit bekleidete dieses Amt eine Witwe von
sieben Ästen mit Namen Rahagna, die ihrer
Aufrichtigkeit und anderer vortrefflicher
Gemütsgaben wegen zu einem so ansehnlichen
Amt erhoben worden war. Sie hatte dieses
Amt schon inne, ja sogar schon einige
Jahre vor ihres Mannes Tod verwaltet,
der zwar selber in dergleichen Dingen, die
von einem Schatzmeister gefordert werden,
sehr wohl be schlagen war, gleichwohl aber durch
den Rat und Gutachten seiner Frau derart regiert
wurde, dass man ihn mehr seiner Frau Verwalter
als Ehemann nennen möchte. Wenn seine Frau im
Kindbett war oder sich sonst übel befand, dass sie
die öffentlichen Angelegenheiten nicht erledigen
konnte, so schrieb er zwar Briefe und ließ Edikte
unter seinem eigenen Namen herausgeben, es wurde
aber doch nichts für genehm oder gültig gehalten,
wenn es seine Frau nicht vorher mit eigener Hand
unterschrieben und besiegelt hatte. Diese Rahagna
hatte zwei Brüder, davon der eine Kellerinspektor,
der andere Hoffleischer war, und von ihnen
unterstand sich keiner, wegen seines blöden
Verstands nach einem höheren Stand zu trachten,
obwohl sie doch eine so vornehme Schwester hatten:
So genau wird hier die Gerechtigkeit bei
der Vergabe der Ehrenstellen beachtet.
Die Rahagna selbst, obwohl sie so wichtige
Geschäfte auszurichten hatte, stillte dennoch
das Kind selbst, das sie kurz nach dem Tod ihres
Mannes zur Welt brachte. Da ich nun dafürhielt,
dass ein Kind zu säugen für eine so vornehme
Matrone allzu beschwerlich, ja sogar unanständig
wäre, so bekam ich von den unterirdischen
Einwohnern zur Antwort: »Denkst du denn, dass die
Natur den Frauen die Brüste etwa als einige schöne
Male oder angenehme Makel oder nur zur Zierde des
Leibs und nicht vielmehr ihre Kinder damit zu
ernähren gegeben habe? Zur Einpflanzung guter
Sitten trägt die Vortrefflichkeit des Verstands
bei einer Mutter und die natürliche Beschaffenheit
der Milch sehr vieles bei. Diejenigen, die
ihre Kinder anderen zu säugen und zu erziehen
anvertrauen, reißen dieses Band der Liebe und die
Verbindung der Gemüter dadurch entzwei.« Daher
ziehen alle ehrbaren Frauen im ganzen Fürstentum
ihre Kinder selber mit ihrer eigenen Milch auf.
Der Erbprinz war ein Kind von 6 Jahren, der
große Hoffnung eines vortrefflichen Verstands
und ausnehmender Tugenden von sich gab, und er
hatte schon sechs Zweige, was bei so zartem Alter
etwas Ungewöhnliches ist. Denn es wird niemand
mit mehr als fünf oder sechs Zweigen geboren,
die übrigen wachsen bei zunehmenden Jahren.
Sein Hofmeister war der weiseste Baum im ganzen
Fürstentum und unterrichtete diesen vornehmen
Schüler in der Geschichte, in der Mathematik
und in der Sittenlehre. Ich habe das vortreffliche
moralische Buch gesehen, welches er zum Gebrauch
dieses Prinzen verfertigte, das einen kurzen
Inbegriff der Sittenlehre und Staatskunst in
sich hielt. Es führte diesen Titel: Mahalda Libab
Helil. In unserer Sprache heißt das so viel wie:
Das Steuerruder des Gemeinwesens. Es fasst sehr
gründliche und heilsame Lehren und Gebote in sich,
und ich erinnere mich noch an die folgenden:
01. Man muss weder einer Anklage noch einer
Lobeserhebung allzu leichtsinnig glauben, sondern
muss sein Urteil so lange zurückhalten, bis man
die Sache allererst recht genau erkundigt hat.
02. Wenn jemand eines Lasters wegen angeklagt
und desselben überführt wird, so muss man
untersuchen, ob der Beklagte ehedem auch etwa
was Gutes gestiftet und sodann seine guten und
bösen Taten gegeneinander halten und beurteilen
und sich in Abfassung des Urteils danach richten.
03. Den beschwerlichen und oft widersprechenden
Räten kann ein Fürst am füglichsten trauen,
weil sie die aufrichtigsten Untertanen sind,
denn niemand wird mit Gefahr die Wahrheit
reden, als derjenige, dem das Wohl des
Vaterlands lieber ist als sein eigenes.
04. Man nehme keinen zu einem Ratsherrn,
als der viel liegende Gründe hat; denn deren
Nutzen ist mit dem Gemeinwohl eng verbunden.
Diejenigen hingegen, die in einem Fürstentum
keine unbeweglichen Güter haben, sehen das Land
nicht als ihr Vaterland, sondern gleichsam nur als
einen Gasthof an, in dem sie zur Herberge sind.
05. Den Dienst eines bösen Mannes kann man
sich wohl auf einige Zeit zu Nutze machen,
wenn er zu gewissen Verrichtungen geschickt ist;
ihn aber besonderer Gewogenheit zu würdigen,
ist nicht ratsam, denn wenn ein böser
oder verhasster Mann unter die Freunde
eines Fürsten aufgenommen wird, so kommen durch
seine Vermittlung noch viel andere schlimme Leute
empor und drängen sich in öffentliche Ämter.
06. Ein Fürst halte diejenigen am meisten
für verdächtig, die zu oft bei Hof
erscheinen und beständig um ihn herumirren,
denn die so oft und ungeraten am Hof
erscheinen, die haben entweder schon ein
Bubenstück begangen oder haben es noch im Sinn.
07. Diejenigen, die so eifrig nach Ehren streben,
darf er nicht im Geringsten erheben; denn da
niemand um eine Gnade bittet, der nicht arm ist
oder den der Hunger drückt, so ist auch niemand
mehr auf Ehrenstellen erpicht, als diejenigen,
die wissen, dass sie sich weder durch Tugend noch
andere Verdienste einigen Ruhm erwerben können.
8. Nun folgte eine zwar höchst nützliche Regel,
der ich aber wegen des verhassten Beispiels,
wodurch sie erläutert wird, unmöglich Beifall
geben konnte. Die Worte davon sind ungefähr diese:
Kein Bürger ist ganz und gar unnütz zu schätzen,
denn niemand ist so dumm und tölpisch, wenn man
nur die rechte Wahl trifft, dass er nicht zu etwas
zu gebrauchen sein sollte, ja der nicht in dem
einen oder andern Stück vor anderen einen Vorzug
verdiente. Zum Beispiel: Jener hat eine starke
Beurteilungskraft, dieser einen hurtigen Verstand,
jener ist von gesetztem Gemüt, dieser von
ausnehmenden Leibeskräften, jener eignet sich zu
einem Richter, dieser zum Schreiber oder Sekretär,
jener ist in Erfindungen oder Entdeckungen
verschlagen, dieser aber eine Sache tapfer
auszuführen geschickt. Es werden ihrer daher sehr
wenige sein, die zu gar nichts taugen sollten;
denn dass viele Kreaturen für ganz unnütz
angesehen werden, daran ist der Schöpfer nicht
schuld, sondern diejenigen selber, die die Kräfte
eines jedweden nicht genügend untersuchen und ihn
dazu brauchen, wozu er geeignet ist. Nun wird dies
durch meine Person mit folgenden Worten erläutert:
Wir haben zu unseren Zeiten ein Tier aus der
oberen Welt gesehen, das wegen seines frühklugen
Verstands für ganz unnütz gehalten wurde; jedoch
haben wir es wegen der Hurtigkeit seiner Füße,
woran es uns alle übertrifft, sehr gut brauchen
können. Als ich diesen Abschnitt gelesen, dachte
ich insgeheim: Den Eingang hat ein ehrlicher
Mann, den Schluss aber ein Schelm gemacht.
9. Ein Fürst sehe unter anderen
Regierungskünsten vornehmlich darauf,
dass er für seinen Erbprinzen einen geschickten
Hofmeister bekomme und erwähle denjenigen,
der sich durch Tugend und Gelehrsamkeit
am meisten hervorgetan hat, weil von der
Unterweisung des künftigen Nachfolgers das
Gemeinwohl abhängt. Denn was wir uns in der
zarten Kindheit angewöhnen, das behalten
wir später beständig. Es ist daher nötig,
dass so ein Hofmeister selber das Vaterland liebe,
der einem Fürsten die Liebe gegen seine Untertanen
einflößen soll: Denn dahin müssen alle Lehren
hinauslaufen, die er seinem Untergebenen gibt.
10. Ein Fürst hat nötig, dass er die Gemütsart
seiner Untertanen aufs Genaueste untersuche und
sich selber gefällig bezeige, und wenn er
den Lastern der Untertanen abhelfen will,
sie vielmehr durch sein gutes Beispiel als
durch Gesetze unterbreche: Denn böse Beispiele,
wenn wir sie an vornehmen Leuten
sehen, verführen uns allzu leicht.
11. Man muss niemand müßig gehen lassen, denn
die Müßiggänger gereichen dem Vaterland zur Last:
Ja durch Fleiß und beständige Arbeit werden die
Kräfte des Gemeinwesens ins Aufnehmen gebracht
und gestärkt; hingegen die bösen Ratschläge
und betrüglichen Unternehmungen zerstreut und
zu Wasser gemacht. Daher ist es für einen Staat
besser, wenn gleich die Untertanen mit unnützen
Dingen umgehen und sich an albernen Fratzen
oder Schauspielen vergnügen, als dass diese
gar müßig gehen, woraus alles Übel entsteht.
12. Ein Fürst hat ferner darauf zu sehen,
dass er die Einigkeit unter seinen Untertanen
erhalte; obgleich er eben nicht übel tut,
wenn er einen heimlichen Neid unter seinen
Räten beizubehalten sucht, weil hierdurch
öfters die Wahrheit entdeckt wird: Gleichwie
ein Richter aus dem Gezänk der Advokaten etwa
zur wahren Erkenntnis einer Sache gelangt.
13. Ein Fürst tut sehr weislich, wenn er in
wichtigen Sachen die Meinungen des ganzen Rats
anhört, doch ist es noch sicherer, wenn er eines
jeden Ratsherrn Bedenken im Besonderen erforscht,
als wenn er im versammelten Rat alle zugleich und
auf einmal anhört, denn in Ratsversammlungen, wo
die Meinungen öffentlich angezeigt werden, pflegt
es öfters zu geschehen, dass etwa ein beredter
Ratsherr durch seine fließende Wohlredenheit die
anderen übertäubt und also der Fürst statt
vieler Meinungen nur eine einzige vernimmt.
14. Die Strafen sind nicht weniger notwendig als
die Belohnungen, denn durch jene wird dem Bösen
gesteuert, durch diese aber das Gute befördert.
Daher erfordert auch sogar die Notwendigkeit,
dass man einen bösen Mann, wenn er etwas
Löbliches verrichtet, nicht unbelohnt lasse,
damit andere desto mehr angefrischt werden, das
Ihrige ebenfalls treu und redlich zu verwalten.
15. Bei Beförderungen zu Ehrenstellen und
öffentlichen Ämtern ist vornehmlich auf die
Geschicklichkeit der Personen zu sehen. Denn
obschon Frömmigkeit und Aufrichtigkeit an sich
selber solche Tugenden sind, die einen beliebt
machen können, so sind es doch eben die Tugenden,
durch die wir am häufigsten betrogen werden.
Denn ein jeder stellt sich fromm, wenn er weiß,
dass er sich durch den Schein der Tugenden
den Weg zu Ehrenstellen bahnen kann. Und
eben stellt sich auch ein jeder ehrlich und gibt
sich für aufrichtig aus, dem noch beizufügen ist,
dass von der Frömmigkeit und Aufrichtigkeit
eines Mannes nicht so leicht zu urteilen,
ehe er zu einem Amt befördert worden, worin er
allererst, gleichsam wie auf einem öffentlichen
Schauplatz, Proben seiner Tugenden zeigen muss.
Die Geschicklichkeit aber kann durch ein vorher
unternommenes Examen gar leicht erfahren werden.
Denn einem dummen und unwissenden Kopf ist es sehr
schwer, seine Dummheit und seinen Unverstand
zu verbergen, da im Gegenteil ein Heuchler
sich fromm stellen und ein Schalk in der Haut
seine Schelmerei meisterlich zu verbergen weiß.
Ferner sind Geschicklichkeit und Frömmigkeit
gar nicht einander zuwiderlaufende Tugenden,
sondern sie können gar wohl bei einem Menschen
beisammenstehen, eben wie Dummheit und Frömmigkeit
nicht immer miteinander verbunden sind. Wenn aber
ein geschickter Mann zugleich Frömmigkeit besitzt,
so ist er vollkommen. Ein dummer und ungeschickter
Mann ist entweder fromm oder böse. Ist er böse,
so ist es klar, dass die Unwissenheit Missgeburten
zeugt, wenn sie mit Bosheit verknüpft ist;
ist er aber fromm, so kann er wegen seiner
Dummheit die Tugenden, so er besitzt,
nicht zur Ausübung bringen, und wenn er selber
nicht Bubenstücke auszuüben sich untersteht
oder vornehmen kann, so wird es doch sein Knecht
oder Diener tun, der ihm zur Hand geht. Denn ein
dummer Besitzer von einem Landgut hat für
gewöhnlich einen verschlagenen Verwalter,
und ein unwissender Richter ist für gewöhnlich
mit einem schalkhaften Gerichtsschreiber versehen,
der ohne Furcht allerhand Betrügereien ausübt,
indem er es später immer auf seinen Herrn schiebt,
wenn ihm ein Streich misslungen. Daher
ist bei der Vergabe der Ämter vornehmlich
immer auf die Geschicklichkeit zu sehen.
16. Niemand hat als hoffärtig allzu schnell
zu verdammen und wegen seines Hochmuts allein von
Ehrenstellen auszuschließen, wenn er um ein Amt
anhält, dem er sich gewachsen zu sein glaubt.
Denn wenn ein Fürst bei der Vergabe der Ämter
gar zu sehr auf die Demut sehen wollte, so würde
auch der Allerhochmütigste sich demütig anstellen,
weil er versichert wäre, dass er hierdurch sicher
und eher seinen Zweck erreichen würde. Und der
Fürst würde auf diese Weise die Ehrgeizigsten
gegen seinen Willen und sein Vermuten befördern,
wenn er nur auf die Demütigsten sehen wollte, denn
das wären sodann diejenigen, die bei Verledigung
eines Amts sich stellten, als wenn sie beständig
im Verborgenen leben wollten und die durch ihre
Freunde wohl gar aussprengen ließen, dass sie für
alle Ehrenstellen und öffentlichen Ämter einen
Abscheu trügen. Man kann hier zur Erläuterung
das Beispiel eines gewissen Mannes anführen,
der, als eine wichtige Ehrenstelle offen war,
wonach er ungemeinen Appetit hatte, einen Brief
an den Fürsten schrieb, worin er meldete, wie er
gehört habe, dass Ihre Durchlaucht beschlossen,
ihm die offene Ehrenstelle, wonach ihrer viele
so sehnlich strebten, zu verleihen, er müsse
sie aber ausschlagen, weil er sich für unwürdig
dazu befände, und er bäte also untertänig, Ihre
Durchlaucht möchten sie einem anderen erteilen,
den sie dazu geeigneter als ihn befänden,
zumal da er mit seinem gegenwärtigen Zustand
vollkommen zufrieden sei und nicht nach höheren
Würden strebte. Allein der Fürst wurde durch die
Bezeugung einer so großen Demut so eingenommen,
dass er, wider Vermuten, denjenigen, der diese
Ehrenstelle ausgeschlagen, in sie einsetzte. Doch
es währte nicht lange, so merkte er gar wohl, dass
er unter dem Schein der Demut betrogen worden war
und dass der neue Hofmann die anderen alle an
Hochmut und Blödigkeit des Verstands übertraf.
17. Wenn ein Fürst einen Armen, der nichts zu
bezahlen hat, zum Ratsherrn oder Schatzmeister
machen wollte, das wäre ebenso viel, als wenn
er einen Vielfraß zum Küchenmeister machen oder
ihm die Aufsicht über die Vorratskammer
anvertrauen wollte. Eben dies gilt auch
von einem reichen Geizigen, denn jener hat
nichts, dieser aber kann nie genug bekommen.
18. Endlich muss ein Fürst keine Legata oder milde
Stiftungen konfirmieren, die bloß dahin zielen,
dass müßige Bäume ernährt und in ihrer Faulheit
dadurch gestärkt werden können. Es werden daher
auch in diesem ganzen Fürstentum in die Klöster
und alle übrigen Collegia keine anderen als
fleißige und wackere Bäume aufgenommen, das
sind solche, die entweder durch eine gewisse
Handarbeit dem Gemeinwesen nützlich sein
oder durch Gelehrsamkeit den Gesellschaften,
von denen sie Mitglieder sind, eine
Hochachtung und Zierde erwecken können.
Einige wenige Klöster sind ausgenommen,
wo alte abgelebte Bäume ernährt werden,
die Alters wegen von aller Arbeit befreit sind.
19. Wenn die Laster in einem Staat eine Reform
nötig machen, so muss sie nach und nach angestellt
werden; denn alle alten und eingewurzelten Laster
zugleich und gleichsam auf einen Schlag
ausrotten zu wollen, das wäre ebenso viel,
wie einem Kranken zur gleichen Zeit und auf
einmal ein Vomitiv, eine Purganz und auch
noch Blut aus einer Ader wegzulassen verordnen.
20. Wer alles und jedes verwegenerweise verspricht
und sich in viele Händel zugleich mischt, der
ist entweder ein Narr, der seine eigenen Kräfte
nicht kennt und die Wichtigkeit seiner Sache
nicht einsieht, oder er ist kein redlicher
Bürger und sieht nur auf seinen Vorteil, lässt
sich das Gemeinwohl wenig zu Herzen gehen. Ein
Verständiger hingegen untersucht vorher seine
Kräfte, ehe er eine Last auf sich nimmt,
und ein redlicher Bürger, der um das
Gemeinwohl besorgt ist, hält gewiss dafür,
man müsse nichts so verrichten, dass
es noch einmal getan werden müsste.