Audite Fabulas

Hörbücher zum Nachdenken

Niels Klims unterirdische Reise – anno 1665

von Ludvig Holberg

08.03.2026 34 min

Zusammenfassung & Show Notes

Kapitel 7
Von der Regierungsform der Potuaner

Besonders hörenswert:
Das moralische Buch - 20 Weisheiten der Sittenlehre und Staatskunst

Niels Klims unterirdische Reise
ist ein satirischer Roman von Ludvig Holberg aus dem 18. Jahrhundert.
Dieser Podcast versammelt das vollständige, ungekürzte Hörbuch in deutscher Sprache.
Kapitel für Kapitel entfaltet sich eine Reise durch fremde Ordnungen und vertraute menschliche Eigenheiten – ruhig gelesen, ohne Eile.

Musik:
EGLAIR – Alex-Productions
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Lizenz: Creative Commons Attribution 3.0 (CC BY 3.0)
https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/

Transkript

7. KAPITEL Von der Regierungsform der Potuaner Das Fürstentum Potu ist erblich und die Erbfolge ist in gerader Linie schon ganze 1.000 Jahre fortgegangen, ja sie wird noch bis heute heiliglich beobachtet. Man findet zwar in den Jahrbüchern, dass die Potuaner einmal von der Erbfolge abgegangen sind, weil die gesunde Vernunft zu erfordern schien, dass die Fürsten an Klugheit und anderen Gemütsgaben ihre Untertanen übertreffen müssten. Es hielten daher einige für nötig, man müsste vielmehr auf die Tugend als auf den Vorzug der Geburt sehen und denjenigen zum Fürsten erwählen, der vor allen anderen diesen Vorzug verdiene. Sie hoben daher die alte Erbfolge auf und wählten durch einstimmige Wahl einen gewissen Weltweisen mit Namen Rabaku zum Fürsten über sich. Dieser regierte anfangs so klug und sanftmütig, dass seine Regierung ein Muster abgeben konnte, nach dem sich alle Regenten richten sollten. Allein diese löbliche Regierung war von kurzer Dauer, sodass die Potuaner endlich gar wohl einsahen, es sei falsch, was man insgeheim zu sagen pflegte, dasjenige Reich sei glückselig zu schätzen, das ein Philosoph beherrsche. Denn da die Tugenden des neuen Fürsten und die Kunst zu regieren, diejenige Ehrerbietigkeit und Majestät, so gleichsam die Stärke und eine Mauer der Republik ist, allein nicht zuwege bringen oder erhalten konnten, weil der neue Fürst von geringer Herkunft war, so konnten diejenigen, die vorher entweder seinesgleichen oder wohl noch vornehmer als er gewesen, kaum dahin gebracht werden, dass sie ihm den einem Fürsten sonst schuldigen Gehorsam erwiesen. Es geschah daher, sooft wie ihnen etwas Beschwerliches oder Wichtiges anbefohlen wurde, dass sie darüber murrten und sie machten keinen Unterschied zwischen dem Fürsten, der er jetzt war, und dem, der er vor seiner Erhöhung gewesen. Er musste daher gleichsam durch Liebkosungen alles von ihnen erbetteln. Jedoch richtete er mit guten Worten auch wenig aus, denn sie achteten seine Gebote und Befehle nicht, sondern runzelten über alles, was er befahl, ihre Stirn. Da nun auf diese Weise Rabaku sah, dass er andere Mittel anwenden müsse, wenn er seine Untertanen im Gehorsam erhalten wollte, so fiel er von der Lindigkeit und Leutseligkeit auf die Schärfe. Allein auch hier traf er es nicht, denn die Funken, die bisher unter der Asche verborgen gelegen, brachen nun in offene Flammen aus, und die Untertanen fingen an, sich öffentlich gegen ihren Fürsten zu empören und eine mit Kummer und Not gestillte Rebellion war der Anfang zu einer folgenden. Aber als er endlich sah, dass das Gemeinwesen nicht bestehen könne, wenn es nicht von einem Regenten beherrscht werde, der aus einem durchlauchtigen Haus entsprossen sei und dessen Vorzug der Geburt dem Volk schon eine Ehrfurcht einprägte, legte er die Regierung freiwillig nieder und trug sie dem Prinzen auf, dem sie vermöge des Vorzugs seiner Geburt gehörte. Auf diese Weise wurde der Friede mit dem alten fürstlichen Haus wiederhergestellt, und die Sturmwinde, die das Gemeinwesen lange zerrüttet hatten, legten sich nun auf einmal. Und von der Zeit an ist es bei Todesstrafe verboten, künftig etwas in der Reichsfolge zu verändern. Es ist also dieses Fürstentum erblich, und es ist wahrscheinlich, dass die alte Erbfolge beständig beibehalten werden wird, derart, dass sie ohne die höchste Notwendigkeit niemals von dem Erstgeborenen unter den Prinzen abgehen wird. Die potuanischen Jahrbücher geben zwar von einem gewissen Philosophen Meldung, der dieses königliche Gesetz umzustoßen, ein anders Mittel erdacht habe. Er riet nämlich, man solle zwar vom königlichen Haus nicht abgehen, man solle aber unter den Prinzen des verstorbenen Fürsten eine Wahl anstellen und demjenigen die Regierung auftragen, der die anderen an Tugenden überträfe und den die Untertanen hauptsächlich für tüchtig erkennen würden, diese schwere Last zu tragen. Als dieser Philosoph seine Meinung vorgetragen, unterwarf er sie der gewöhnlichen Untersuchung und ließ sich den Strick um den Hals legen, solange darüber disputiert wurde. Nachdem man aber Rat darüber gehalten und die Stimmen gesammelt worden, wurde der Vorschlag dieses Gesetzes als verwegen und der Republik nachteilig verworfen. Sie glaubten nämlich, dies würde zu vielen Streitigkeiten Anlass geben und nichts als Uneinigkeit unter den königlichen Prinzen verursachen. Daher sei es viel besser, man bliebe bei der alten eingeführten Gewohnheit, vermöge derer immer der erstgeborene Prinz in der Regierung folgen müsse, wenn er auch schon den anderen an Vortrefflichkeit der Gemütsgaben nicht gleichkommen sollte. Man verwarf also einstimmig den Vorschlag des Philosophen und schnürte ihm mit dem Strick die Gurgel zu, denn niemand als einzig und allein die Projektemacher werden in diesem Fürstentum am Leben gestraft, weil die Potuaner glauben, eine jede Veränderung und Reformation, auch wenn sie ganz wohl ausgesonnen sei, gebe doch nur zu allerhand Bewegungen und Unordnungen Anlass und machte den Wohlstand des Gemeinwesens wankend. Wenn sie aber vollends übel ausgesonnen oder voreilig überlegt worden, stürzte und ruinierte sie es endlich ganz und gar. Die Regierung der Fürsten in Potu wird, auch wenn sie durch keine Gesetze eingeschränkt ist, doch mehr väterlich als herrschaftlich geführt, denn indem sie die Gerechtigkeit durch Verstand und nicht nach den Gesetzen administrieren, so vermischen sie immer Herrschaft und Freiheit miteinander; das sind zwei Dinge, die sonst so selten beieinander gefunden werden. Unter den Gesetzen dieses Fürstentums ist dieses vor allem eines der heilsamsten, dass die Fürsten, so viel wie nur immer möglich, eine Gleichheit unter den Untertanen zu erhalten suchen. Daher findet man hier die Ehrenstellen nicht in gewisse Klassen abgeteilt, sondern die Unteren müssen den Oberen gehorchen, und die Jugend muss das Alter verehren. Aus den Jahrbüchern kann man zwar ersehen, dass vor einigen Jahrhunderten die Ehrenstellen ihre gewissen Grade gehabt und dass sie durch öffentliche Gesetze angeordnet gewesen, aber es erhellt auch zugleich daraus, dass dies Gelegenheit zu vielen Streitigkeiten gegeben. Denn dem älteren Bruder schien es zu hart und nachteilig, wenn er dem jüngeren die Oberstelle lassen sollte, und den Eltern war es unerträglich, wenn ihnen ihre Kinder vorgezogen wurden. Es floh daher ein Baum des andern Gegenwart, und endlich hörte alle Gesellschaft und aller Umgang miteinander ganz und gar auf. Doch diese Beschwerlichkeiten waren es nicht allein. Durch den Unterschied kam es nach und nach auch so weit, dass die ansehnlichsten und würdigsten Bäume, die die Natur mit den herrlichsten Gemütsgaben versehen und mit den meisten Zweigen geziert, bei Gastereien und Gesellschaften ganz unten angesetzt wurden, denn kein Baum, der seinen innerlichen Wert hatte oder der mit Tugend und Geschicklichkeit begabt war, konnte bewogen werden, dass er einen Ehrentitel oder den Rang vor anderen gesucht hätte. Nichtswürdige Bäume aber, die von der Natur mit keinen besonderen Gaben versehen waren, lagen dem Fürsten so lange an, bis sie endlich einen Ehrentitel, mit dem sie ihre natürlichen Fehler einigermaßen verdecken konnten, von ihm herauspressten. Daher geschah es denn, dass die Ehrentitel endlich ein Merkmal oder Kennzeichen der schlechtesten und geringsten Bäume wurden. Es kam demnach einem Fremden wundersam und lächerlich vor, wenn er zu öffentlichen Versammlungen oder Gastereien hinzugezogen wurde, wenn er dann sah, dass Hecken und Dornsträuche obenan saßen, Palmbäume, Zedern und ansehnliche Eichen von zehn bis zwölf Zweigen hingegen die untersten Stellen einnahmen. Denn so lange dieser Unterschied dauerte, waren wenig Dornhecken zu finden, die nicht einen besonderen Ehrentitel gehabt hätten. Die Frauen wurden Wirtschaftssrätinnen, Regentinnen oder Hofrätinnen tituliert, und diese Titulaturen erweckten beim weiblichen Geschlecht noch viel mehr Unordnung als beim männlichen. Ja die eitle Ehrbegierde einiger Bäume ging so weit, dass, obgleich sie von der Natur nur mit zwei oder drei Ästen versehen waren, doch nach solchen Ehrentiteln strebten, die nur Bäumen von zehn oder zwölf Ästen zukamen, und die Hecken und Dornsträuche wollten sogar Palmbäume geheißen sein; was ebenso lächerlich war, als wenn ein unförmlicher und ungestalter Mensch den Titel Wohlgeboren oder einer von schlechter Herkunft den Titel Edelgeboren verlangt hätte. Als daher dieses Übel aufs Höchste gestiegen und das ganze Land gleichsam wieder in seinen ersten unförmlichen und vermischten Klumpen verwandelt worden war, indem ein jeder dem leeren Schatten und dem bloßen Namen ohne Ehre und Verdienste nachstrebte, so unterstand sich ein gewisser Bürger in Keba, ein Gesetz anzuraten, durch das diese üble Gewohnheit wieder abgeschafft werden möchte. Er wurde daher nach altem Gebrauch mit dem Strick um den Hals auf den öffentlichen Markt geführt, und nachdem man Rat darüber gepflogen und die Stimmen gesammelt, wurde sein Vorschlag, ohne dass jemand etwas dagegen eingewendet hätte, gebilligt und der Republik für nützlich beurteilt. Nachdem dies geschehen, wurde er mit einem Blumenkranz geziert und im Triumph durch die Stadt geführt, wobei ihn alles Volk begleitete und ihm vortreffliche Lobsprüche beilegte. Ja, da man nach der Zeit gemerkt, wie heilsam und nutzbringend die Abschaffung dieser Gewohnheit gewesen, ist er zum Kadoki oder Großkanzler ernannt worden. Von der Zeit an ist das Gesetz, dass einige Gleichheit unter den Bürgern erhalten werden soll, auf das Allergenaueste beobachtet worden. Dennoch aber ist durch Abschaffung dieser Gewohnheit nicht aller Neid aufgehoben worden, sondern es bestrebte sich nachher ein jeder, den andern an Tugend und guten Verdiensten zu übertreffen. Aus der unterirdischen Geschichte geht hervor, dass sich seit der Zeit nicht mehr als ein einziger Projektemacher aufgeworfen, der insgesamt zweimal diese abgeschaffte alte Gewohnheit, wegen Abteilung der Ehrenstellen in besondere Klassen, wieder zu erneuern sich unterfangen. Allein als er das erste Mal etwas davon gedacht, wurde er zur Ader gelassen, und als man ihn angeklagt, dass er von seinem Vorhaben nicht abstünde, ist er endlich nach dem Firmament verbannt worden. Es gibt daher im ganzen Fürstentum keine Klassen und Ehrenstellen mehr, sondern die höchste Obrigkeit legt nur gewissen Handwerkern vor anderen einen Vorzug bei, wodurch die Bäume, die solche ansehnliche Handwerke betreiben, keineswegs das Recht erlangen, sich in öffentlichen Zusammenkünften oder Gesellschaften einen Vorzug anzumaßen. Man kann diesen Unterschied aus den fürstlichen Edik ten und Befehlen ersehen, die gewöhnlich mit diesen Worten geschlossen werden: Wir befehlen unseren Ackerleuten, Fabrikanten, Kaufleuten, Handwerkern, Philosophen, Künstlern, Hofleuten und so weiter. Ich habe gefunden, dass im fürstlichen Archiv ein Verzeichnis von Ehrenstellen folgenden Inhalts aufbewahrt wird: Rangordnung Den Rang haben vor allen andern diejenigen, die in schweren und bedrängten Zeiten dem Gemeinwesen mit ihrem Vermögen beigestanden. Hiernach folgen 2. Diejenigen Hofbedienten, die ohne Besoldung ihre Chargen bedienen. 3. Die Bauern und Ackerleute von acht und mehr Ästen oder Zweigen. 4. Die Ackerleute von sieben und weniger Ästen. 5. Die Fabrikanten oder diejenigen, die eine Manufaktur angelegt. 6. Die Handwerker, die ein höchst notwendiges und nützliches Handwerk betreiben. 7. Die Gelehrten und wirklichen Doktoren beiderlei Geschlechts. 8. Die Künstler. 9. Die Kaufleute. 10. Die Hofleute, die jährlich 500 Rupaten Gehalt haben. 11. Die Hofleute, deren Bedienung ihnen jährlich 1.000 Rupaten einbringt. Diese Rangordnung schien mir höchst lächerlich, denn ich weiß gewiss, dass sie niemand bei uns approbieren würde. Ich merkte zwar, worauf die Einwohner dieses Fürstentums mit dieser verkehrten Rangordnung hinaus wollten, worauf sie sie gründeten und mit was für Gründen sie diese Ordnung behaupten würden. Ich gestehe dennoch, dass sie mir bis heute noch ungereimt vorkommt und dass ich sie nie völlig begreifen werde. Unter anderen höchst merkwürdigen Dingen verdienen folgende kurz aufgezeichnet zu werden. Je mehr einer mit Wohltaten vom Gemeinwesen überhäuft wird, desto bescheidener und demütiger führt er sich auf. Daher sah ich, dass der Bospolak, einer der allerreichsten Bürger von Potu, mit solcher Demut den ihm auf der Straße begegnenden Bürgern entgegenging, dass er alle Äste vor sich niederließ, auch mit Beugung seines Kopfs einem jeden von den geringsten Bäumen seine Dankbarkeit bezeugte. Als ich mich nach der Ursache dieser Demut erkundigte, bekam ich zur Antwort, es geschehe deswegen, weil er die allermeisten Wohltaten von der Republik zu genießen habe, und so sei er auch ihr größter Schuldner. Doch wird niemand durch ein Gesetz zu dieser Höflichkeit gezwungen, denn da die Potuaner gewiss alles mit Verstand und auf das Scharfsinnigste erwägen, so üben sie diese Tugend aus freien Stücken aus und meinen, ihr dankbares Gemüt erfordere diese Höflichkeit, ohne aufgezwungen zu sein. Auch in diesem Stück führen sie sich ganz anders auf, als es bei uns üblich ist, wo diejenigen, die in höchsten Ehrenstellen sitzen und den größten Vorteil davon ziehen, die Geringen und Armen kaum über die Achsel ansehen. Die verdientesten Bürger aber, die von allen ohne Unterschied verehrt werden müssen, sind diejenigen, die eine zahlreiche Familie haben. Das sind die unterirdischen Helden, und ihr Andenken bleibt bei den Nachkommen beständig im Segen. Sie sind auch die einzigen, die den Titel ›Groß‹ erhalten. Bei uns ist es umgekehrt, da hier den Beinamen ›Groß‹ nur die erhalten, die fast das ganze menschliche Geschlecht aufreiben. Man kann daher leicht urteilen, was diese unterirdischen Einwohner von Alexander dem Großen oder von Cäsar gehalten haben, da sie beide ohne Erben verstorben, hingegen etliche Millionen Menschen auf die Schlachtbank geliefert haben. Ich erinnere mich hierbei der Grabschrift eines gewissen Bauern zu Keba: Hier liegt Jochtan der Große, ein Vater von 30 Kindern, ein Held seiner Zeit Doch hierbei ist zu bemerken, dass nicht bloß und allein die Erzeugung vieler Kinder mit einem Ehrentitel belegt wird, sondern es gehört auch dazu, dass die Kinder ehrlich und honett erzogen worden sind. Soll ein Gesetz gegeben oder ein Befehl ausgefertigt werden, so geht das alles sehr langsam vor sich, denn die Gesetze werden hier fast auf die Art wie bei den alten Römern gemacht. Das neue Gesetz wird in allen Städten an das Rathaus angeschlagen, und es steht einem jeden Bürger frei, es zu examinieren und sein Gutdünken darüber an die Versammlung der Weisen, die zu diesem Grund in der Stadt Potu zusammenkommt, einzuschicken. In dieser Versammlung wird alles auf das Genaueste erwogen, was entweder zur Bestätigung oder zur Aufhebung und Abschaffung, zum Beifall oder zur Verbesserung, Einschränkung und Erweiterung eines solchen Gesetzes Dienliches vorgebracht und eingewendet worden ist. Und wenn denn die Rechtsgelehrten alles ins Reine gebracht, so wird es endlich zur Bestätigung und Unterschrift an den Fürsten geschickt, ehe es publiziert wird. Manchen wird dieses lange Zaudern wohl lächerlich vorkommen; allein die Wirkung dieser Behutsamkeit ist die beständige Dauer der auf solche Art gegebenen Gesetze. Ja ich habe mir sagen lassen, dass innerhalb von 500 Jahren in diesem Fürstentum auch nicht das Geringste an irgendeinem Gesetz wäre geändert worden. Am fürstlichen Hof wird ein Verzeichnis der vortrefflichsten Bäume aufbewahrt, in dem sich zugleich ein doppeltes Testimonium für jedweden solchen Baum befindet; eines, das ihm die Karatten seiner Gelehrsamkeit und seiner Gemütsgaben halber gegeben haben, das andere, das er von seinen Landsleuten, Nachbarn oder Zunftmeistern seines honetten Lebenswandels wegen bekommen. Daher fehlt es niemals im Gemeinwesen an geschickten Bäumen, mit denen freie Ämter besetzt werden können. Dies ist aber vor allem etwas Merkwürdiges, dass niemand in irgendeiner Stadt oder in irgendeinem Dorf aufgenommen oder ihm dort zu wohnen erlaubt wird, wenn er nicht von dem Ort, wo er vorher gelebt, ein Zeugnis seines Wohlverhaltens aufweisen kann und sich zugleich verbürgt, dass er auch hier sich künftig ehrlich und redlich nähren wolle. Über ein Gesetz, das einmal öffentlich festgestellt worden ist, darf bei Todesstrafe sich niemand unterstehen, Auslegungen zu machen, dass also in politischen Sachen die Freiheit mehr als in geistlichen Dingen gehemmt ist. Und dafür gibt man folgende Ursache an: Wenn jemand in Glaubensartikeln irrt, so läuft er für seine Person allein Gefahr; wer aber öffentliche Gesetze in Zweifel zieht und ihnen durch Auslegungen einen anderen Sinn beimessen will, der verwirrt das ganze Gemeinwesen. Vom Hofstaat und seiner häuslichen Verfassung habe ich oben schon das eine und andere mitgeteilt. Ich habe gezeigt, dass der Kadoki, oder der Großkanzler, der Vornehmste unter allen Hofleuten sei. Nach diesem folgt der Smirian, oder der Großschatzmeister, und zu meiner Zeit bekleidete dieses Amt eine Witwe von sieben Ästen mit Namen Rahagna, die ihrer Aufrichtigkeit und anderer vortrefflicher Gemütsgaben wegen zu einem so ansehnlichen Amt erhoben worden war. Sie hatte dieses Amt schon inne, ja sogar schon einige Jahre vor ihres Mannes Tod verwaltet, der zwar selber in dergleichen Dingen, die von einem Schatzmeister gefordert werden, sehr wohl be schlagen war, gleichwohl aber durch den Rat und Gutachten seiner Frau derart regiert wurde, dass man ihn mehr seiner Frau Verwalter als Ehemann nennen möchte. Wenn seine Frau im Kindbett war oder sich sonst übel befand, dass sie die öffentlichen Angelegenheiten nicht erledigen konnte, so schrieb er zwar Briefe und ließ Edikte unter seinem eigenen Namen herausgeben, es wurde aber doch nichts für genehm oder gültig gehalten, wenn es seine Frau nicht vorher mit eigener Hand unterschrieben und besiegelt hatte. Diese Rahagna hatte zwei Brüder, davon der eine Kellerinspektor, der andere Hoffleischer war, und von ihnen unterstand sich keiner, wegen seines blöden Verstands nach einem höheren Stand zu trachten, obwohl sie doch eine so vornehme Schwester hatten: So genau wird hier die Gerechtigkeit bei der Vergabe der Ehrenstellen beachtet. Die Rahagna selbst, obwohl sie so wichtige Geschäfte auszurichten hatte, stillte dennoch das Kind selbst, das sie kurz nach dem Tod ihres Mannes zur Welt brachte. Da ich nun dafürhielt, dass ein Kind zu säugen für eine so vornehme Matrone allzu beschwerlich, ja sogar unanständig wäre, so bekam ich von den unterirdischen Einwohnern zur Antwort: »Denkst du denn, dass die Natur den Frauen die Brüste etwa als einige schöne Male oder angenehme Makel oder nur zur Zierde des Leibs und nicht vielmehr ihre Kinder damit zu ernähren gegeben habe? Zur Einpflanzung guter Sitten trägt die Vortrefflichkeit des Verstands bei einer Mutter und die natürliche Beschaffenheit der Milch sehr vieles bei. Diejenigen, die ihre Kinder anderen zu säugen und zu erziehen anvertrauen, reißen dieses Band der Liebe und die Verbindung der Gemüter dadurch entzwei.« Daher ziehen alle ehrbaren Frauen im ganzen Fürstentum ihre Kinder selber mit ihrer eigenen Milch auf. Der Erbprinz war ein Kind von 6 Jahren, der große Hoffnung eines vortrefflichen Verstands und ausnehmender Tugenden von sich gab, und er hatte schon sechs Zweige, was bei so zartem Alter etwas Ungewöhnliches ist. Denn es wird niemand mit mehr als fünf oder sechs Zweigen geboren, die übrigen wachsen bei zunehmenden Jahren. Sein Hofmeister war der weiseste Baum im ganzen Fürstentum und unterrichtete diesen vornehmen Schüler in der Geschichte, in der Mathematik und in der Sittenlehre. Ich habe das vortreffliche moralische Buch gesehen, welches er zum Gebrauch dieses Prinzen verfertigte, das einen kurzen Inbegriff der Sittenlehre und Staatskunst in sich hielt. Es führte diesen Titel: Mahalda Libab Helil. In unserer Sprache heißt das so viel wie: Das Steuerruder des Gemeinwesens. Es fasst sehr gründliche und heilsame Lehren und Gebote in sich, und ich erinnere mich noch an die folgenden: 01. Man muss weder einer Anklage noch einer Lobeserhebung allzu leichtsinnig glauben, sondern muss sein Urteil so lange zurückhalten, bis man die Sache allererst recht genau erkundigt hat. 02. Wenn jemand eines Lasters wegen angeklagt und desselben überführt wird, so muss man untersuchen, ob der Beklagte ehedem auch etwa was Gutes gestiftet und sodann seine guten und bösen Taten gegeneinander halten und beurteilen und sich in Abfassung des Urteils danach richten. 03. Den beschwerlichen und oft widersprechenden Räten kann ein Fürst am füglichsten trauen, weil sie die aufrichtigsten Untertanen sind, denn niemand wird mit Gefahr die Wahrheit reden, als derjenige, dem das Wohl des Vaterlands lieber ist als sein eigenes. 04. Man nehme keinen zu einem Ratsherrn, als der viel liegende Gründe hat; denn deren Nutzen ist mit dem Gemeinwohl eng verbunden. Diejenigen hingegen, die in einem Fürstentum keine unbeweglichen Güter haben, sehen das Land nicht als ihr Vaterland, sondern gleichsam nur als einen Gasthof an, in dem sie zur Herberge sind. 05. Den Dienst eines bösen Mannes kann man sich wohl auf einige Zeit zu Nutze machen, wenn er zu gewissen Verrichtungen geschickt ist; ihn aber besonderer Gewogenheit zu würdigen, ist nicht ratsam, denn wenn ein böser oder verhasster Mann unter die Freunde eines Fürsten aufgenommen wird, so kommen durch seine Vermittlung noch viel andere schlimme Leute empor und drängen sich in öffentliche Ämter. 06. Ein Fürst halte diejenigen am meisten für verdächtig, die zu oft bei Hof erscheinen und beständig um ihn herumirren, denn die so oft und ungeraten am Hof erscheinen, die haben entweder schon ein Bubenstück begangen oder haben es noch im Sinn. 07. Diejenigen, die so eifrig nach Ehren streben, darf er nicht im Geringsten erheben; denn da niemand um eine Gnade bittet, der nicht arm ist oder den der Hunger drückt, so ist auch niemand mehr auf Ehrenstellen erpicht, als diejenigen, die wissen, dass sie sich weder durch Tugend noch andere Verdienste einigen Ruhm erwerben können. 8. Nun folgte eine zwar höchst nützliche Regel, der ich aber wegen des verhassten Beispiels, wodurch sie erläutert wird, unmöglich Beifall geben konnte. Die Worte davon sind ungefähr diese: Kein Bürger ist ganz und gar unnütz zu schätzen, denn niemand ist so dumm und tölpisch, wenn man nur die rechte Wahl trifft, dass er nicht zu etwas zu gebrauchen sein sollte, ja der nicht in dem einen oder andern Stück vor anderen einen Vorzug verdiente. Zum Beispiel: Jener hat eine starke Beurteilungskraft, dieser einen hurtigen Verstand, jener ist von gesetztem Gemüt, dieser von ausnehmenden Leibeskräften, jener eignet sich zu einem Richter, dieser zum Schreiber oder Sekretär, jener ist in Erfindungen oder Entdeckungen verschlagen, dieser aber eine Sache tapfer auszuführen geschickt. Es werden ihrer daher sehr wenige sein, die zu gar nichts taugen sollten; denn dass viele Kreaturen für ganz unnütz angesehen werden, daran ist der Schöpfer nicht schuld, sondern diejenigen selber, die die Kräfte eines jedweden nicht genügend untersuchen und ihn dazu brauchen, wozu er geeignet ist. Nun wird dies durch meine Person mit folgenden Worten erläutert: Wir haben zu unseren Zeiten ein Tier aus der oberen Welt gesehen, das wegen seines frühklugen Verstands für ganz unnütz gehalten wurde; jedoch haben wir es wegen der Hurtigkeit seiner Füße, woran es uns alle übertrifft, sehr gut brauchen können. Als ich diesen Abschnitt gelesen, dachte ich insgeheim: Den Eingang hat ein ehrlicher Mann, den Schluss aber ein Schelm gemacht. 9. Ein Fürst sehe unter anderen Regierungskünsten vornehmlich darauf, dass er für seinen Erbprinzen einen geschickten Hofmeister bekomme und erwähle denjenigen, der sich durch Tugend und Gelehrsamkeit am meisten hervorgetan hat, weil von der Unterweisung des künftigen Nachfolgers das Gemeinwohl abhängt. Denn was wir uns in der zarten Kindheit angewöhnen, das behalten wir später beständig. Es ist daher nötig, dass so ein Hofmeister selber das Vaterland liebe, der einem Fürsten die Liebe gegen seine Untertanen einflößen soll: Denn dahin müssen alle Lehren hinauslaufen, die er seinem Untergebenen gibt. 10. Ein Fürst hat nötig, dass er die Gemütsart seiner Untertanen aufs Genaueste untersuche und sich selber gefällig bezeige, und wenn er den Lastern der Untertanen abhelfen will, sie vielmehr durch sein gutes Beispiel als durch Gesetze unterbreche: Denn böse Beispiele, wenn wir sie an vornehmen Leuten sehen, verführen uns allzu leicht. 11. Man muss niemand müßig gehen lassen, denn die Müßiggänger gereichen dem Vaterland zur Last: Ja durch Fleiß und beständige Arbeit werden die Kräfte des Gemeinwesens ins Aufnehmen gebracht und gestärkt; hingegen die bösen Ratschläge und betrüglichen Unternehmungen zerstreut und zu Wasser gemacht. Daher ist es für einen Staat besser, wenn gleich die Untertanen mit unnützen Dingen umgehen und sich an albernen Fratzen oder Schauspielen vergnügen, als dass diese gar müßig gehen, woraus alles Übel entsteht. 12. Ein Fürst hat ferner darauf zu sehen, dass er die Einigkeit unter seinen Untertanen erhalte; obgleich er eben nicht übel tut, wenn er einen heimlichen Neid unter seinen Räten beizubehalten sucht, weil hierdurch öfters die Wahrheit entdeckt wird: Gleichwie ein Richter aus dem Gezänk der Advokaten etwa zur wahren Erkenntnis einer Sache gelangt. 13. Ein Fürst tut sehr weislich, wenn er in wichtigen Sachen die Meinungen des ganzen Rats anhört, doch ist es noch sicherer, wenn er eines jeden Ratsherrn Bedenken im Besonderen erforscht, als wenn er im versammelten Rat alle zugleich und auf einmal anhört, denn in Ratsversammlungen, wo die Meinungen öffentlich angezeigt werden, pflegt es öfters zu geschehen, dass etwa ein beredter Ratsherr durch seine fließende Wohlredenheit die anderen übertäubt und also der Fürst statt vieler Meinungen nur eine einzige vernimmt. 14. Die Strafen sind nicht weniger notwendig als die Belohnungen, denn durch jene wird dem Bösen gesteuert, durch diese aber das Gute befördert. Daher erfordert auch sogar die Notwendigkeit, dass man einen bösen Mann, wenn er etwas Löbliches verrichtet, nicht unbelohnt lasse, damit andere desto mehr angefrischt werden, das Ihrige ebenfalls treu und redlich zu verwalten. 15. Bei Beförderungen zu Ehrenstellen und öffentlichen Ämtern ist vornehmlich auf die Geschicklichkeit der Personen zu sehen. Denn obschon Frömmigkeit und Aufrichtigkeit an sich selber solche Tugenden sind, die einen beliebt machen können, so sind es doch eben die Tugenden, durch die wir am häufigsten betrogen werden. Denn ein jeder stellt sich fromm, wenn er weiß, dass er sich durch den Schein der Tugenden den Weg zu Ehrenstellen bahnen kann. Und eben stellt sich auch ein jeder ehrlich und gibt sich für aufrichtig aus, dem noch beizufügen ist, dass von der Frömmigkeit und Aufrichtigkeit eines Mannes nicht so leicht zu urteilen, ehe er zu einem Amt befördert worden, worin er allererst, gleichsam wie auf einem öffentlichen Schauplatz, Proben seiner Tugenden zeigen muss. Die Geschicklichkeit aber kann durch ein vorher unternommenes Examen gar leicht erfahren werden. Denn einem dummen und unwissenden Kopf ist es sehr schwer, seine Dummheit und seinen Unverstand zu verbergen, da im Gegenteil ein Heuchler sich fromm stellen und ein Schalk in der Haut seine Schelmerei meisterlich zu verbergen weiß. Ferner sind Geschicklichkeit und Frömmigkeit gar nicht einander zuwiderlaufende Tugenden, sondern sie können gar wohl bei einem Menschen beisammenstehen, eben wie Dummheit und Frömmigkeit nicht immer miteinander verbunden sind. Wenn aber ein geschickter Mann zugleich Frömmigkeit besitzt, so ist er vollkommen. Ein dummer und ungeschickter Mann ist entweder fromm oder böse. Ist er böse, so ist es klar, dass die Unwissenheit Missgeburten zeugt, wenn sie mit Bosheit verknüpft ist; ist er aber fromm, so kann er wegen seiner Dummheit die Tugenden, so er besitzt, nicht zur Ausübung bringen, und wenn er selber nicht Bubenstücke auszuüben sich untersteht oder vornehmen kann, so wird es doch sein Knecht oder Diener tun, der ihm zur Hand geht. Denn ein dummer Besitzer von einem Landgut hat für gewöhnlich einen verschlagenen Verwalter, und ein unwissender Richter ist für gewöhnlich mit einem schalkhaften Gerichtsschreiber versehen, der ohne Furcht allerhand Betrügereien ausübt, indem er es später immer auf seinen Herrn schiebt, wenn ihm ein Streich misslungen. Daher ist bei der Vergabe der Ämter vornehmlich immer auf die Geschicklichkeit zu sehen. 16. Niemand hat als hoffärtig allzu schnell zu verdammen und wegen seines Hochmuts allein von Ehrenstellen auszuschließen, wenn er um ein Amt anhält, dem er sich gewachsen zu sein glaubt. Denn wenn ein Fürst bei der Vergabe der Ämter gar zu sehr auf die Demut sehen wollte, so würde auch der Allerhochmütigste sich demütig anstellen, weil er versichert wäre, dass er hierdurch sicher und eher seinen Zweck erreichen würde. Und der Fürst würde auf diese Weise die Ehrgeizigsten gegen seinen Willen und sein Vermuten befördern, wenn er nur auf die Demütigsten sehen wollte, denn das wären sodann diejenigen, die bei Verledigung eines Amts sich stellten, als wenn sie beständig im Verborgenen leben wollten und die durch ihre Freunde wohl gar aussprengen ließen, dass sie für alle Ehrenstellen und öffentlichen Ämter einen Abscheu trügen. Man kann hier zur Erläuterung das Beispiel eines gewissen Mannes anführen, der, als eine wichtige Ehrenstelle offen war, wonach er ungemeinen Appetit hatte, einen Brief an den Fürsten schrieb, worin er meldete, wie er gehört habe, dass Ihre Durchlaucht beschlossen, ihm die offene Ehrenstelle, wonach ihrer viele so sehnlich strebten, zu verleihen, er müsse sie aber ausschlagen, weil er sich für unwürdig dazu befände, und er bäte also untertänig, Ihre Durchlaucht möchten sie einem anderen erteilen, den sie dazu geeigneter als ihn befänden, zumal da er mit seinem gegenwärtigen Zustand vollkommen zufrieden sei und nicht nach höheren Würden strebte. Allein der Fürst wurde durch die Bezeugung einer so großen Demut so eingenommen, dass er, wider Vermuten, denjenigen, der diese Ehrenstelle ausgeschlagen, in sie einsetzte. Doch es währte nicht lange, so merkte er gar wohl, dass er unter dem Schein der Demut betrogen worden war und dass der neue Hofmann die anderen alle an Hochmut und Blödigkeit des Verstands übertraf. 17. Wenn ein Fürst einen Armen, der nichts zu bezahlen hat, zum Ratsherrn oder Schatzmeister machen wollte, das wäre ebenso viel, als wenn er einen Vielfraß zum Küchenmeister machen oder ihm die Aufsicht über die Vorratskammer anvertrauen wollte. Eben dies gilt auch von einem reichen Geizigen, denn jener hat nichts, dieser aber kann nie genug bekommen. 18. Endlich muss ein Fürst keine Legata oder milde Stiftungen konfirmieren, die bloß dahin zielen, dass müßige Bäume ernährt und in ihrer Faulheit dadurch gestärkt werden können. Es werden daher auch in diesem ganzen Fürstentum in die Klöster und alle übrigen Collegia keine anderen als fleißige und wackere Bäume aufgenommen, das sind solche, die entweder durch eine gewisse Handarbeit dem Gemeinwesen nützlich sein oder durch Gelehrsamkeit den Gesellschaften, von denen sie Mitglieder sind, eine Hochachtung und Zierde erwecken können. Einige wenige Klöster sind ausgenommen, wo alte abgelebte Bäume ernährt werden, die Alters wegen von aller Arbeit befreit sind. 19. Wenn die Laster in einem Staat eine Reform nötig machen, so muss sie nach und nach angestellt werden; denn alle alten und eingewurzelten Laster zugleich und gleichsam auf einen Schlag ausrotten zu wollen, das wäre ebenso viel, wie einem Kranken zur gleichen Zeit und auf einmal ein Vomitiv, eine Purganz und auch noch Blut aus einer Ader wegzulassen verordnen. 20. Wer alles und jedes verwegenerweise verspricht und sich in viele Händel zugleich mischt, der ist entweder ein Narr, der seine eigenen Kräfte nicht kennt und die Wichtigkeit seiner Sache nicht einsieht, oder er ist kein redlicher Bürger und sieht nur auf seinen Vorteil, lässt sich das Gemeinwohl wenig zu Herzen gehen. Ein Verständiger hingegen untersucht vorher seine Kräfte, ehe er eine Last auf sich nimmt, und ein redlicher Bürger, der um das Gemeinwohl besorgt ist, hält gewiss dafür, man müsse nichts so verrichten, dass es noch einmal getan werden müsste.